Eintragungszeitraum Volksbegehren
EINTRAGUNGSZEITRAUM
von Montag 19. Juni 2023, bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023
für die Volksbegehren
- „Neutralität Österreichs JA“
- „anti-gendern-Volksbegehren“
- „Untersuchungsausschüsse live übertragen“
- „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“
- „Asylstraftäter sofort abschieben“
- „Verbot für Kinder-Instagram“
- „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“
- „Rettung unserer Sparbücher“
Aufgrund der am 10.01.2023 sowie am 01.02.2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegebenen Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist
von Montag, 19. Juni 2023, bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023,
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur bzw. Bürgerkarten) getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbehren).
Bitte beachten:
- Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haten, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
- Bei der Eintragung ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, etc.) unbedingt notwendig.
- Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungsverfahrens das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (Österreichische Staatsbürgerschaft, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
In Perg können Eintragungen während des Eintragungszeitraumes an folgender Adresse
STADTAMT PERG/BÜRGERSERVICE
Hauptplatz 4, 4320 Perg
„barrierefreier Zugang über Innenhof des Stadtamtes Perg“
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 19. Juni 2023, von 07.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 20. Juni 2023, von 07.30 bis 17.30 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 2023, von 07.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2023, von 07.30 bis 20.00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2023, von 07.30 bis 16.00 Uhr
Samstag, 24. Juni 2023, geschlossen
Sonntag, 25. Juni 2023, geschlossen
Montag, 26. Juni 2023, von 07.30 bis 16.00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (26. Juni 2023), 20.00 Uhr, durchführen.
Text-mit-Begründung-NEUTRALITÄT-Österreichs
Text-mit-Begründung-anti-gendern-Volksbegehren
Text mit Begründung Untersuchungsausschüsse live übertragen
Text mit Begründung Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
Text mit Begründung Asylstraftäter sofort abschieben
Text mit Begründung Verbot für Kinder-Instagram
Text mit Begründung Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung
Text mit Begründung Rettung unserer Sparbücher