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in die Bereiche, von Kleinkinder spielen. Hundebe-

sitzer tragen daher auch Verantwortung und haben eine

Verpflichtung – nämlich die Pflicht zur Beseitigung des

Hundekotes.

So bringt man die „großen Geschäfte“ des Hundes

wieder in Ordnung:

• Plastiksackerl über die Hand stülpen

• Häufchen einsammeln

• Sackerl verschließen

• bei nächster Gelegenheit in einem

Mülleimer entsorgen

Hundefreilauffläche im Bereich der Naarnufer-Begleit-

straße südlich der Naturfreundehütte.

Wer der Verpflichtung der Beseitigung von

Hundekot nicht nachkommt, begeht eine Ver-

waltungsübertretung und kann mit einer Geld-

strafe bis

e

7.000,00 bestraft werden.

AKTUELLES

Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem

Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz

Österreich für die Befragung ausgewählt. Die ausge-

wählten Haushalte werden durch einen Ankündigungs-

brief informiert und eine beauftragte Erhebungsperson

wird

bis Juli 2015

mit den Haushalten Kontakt auf-

nehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Diese Perso-

nen können sich entsprechend ausweisen. Jeder aus-

gewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden

Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebens-

bedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal

für SILC befragt wurden, können auch telefonisch Aus-

kunft geben.

Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die

Teilnahme am Erwerbsleben, Einkommen sowie Ge-

sundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbe-

reichen. Für die Aussagekraft der mit großem Aufwand

erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass

sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der

Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die be-

fragten Haushalte einen

Einkaufsgutschein über

e

15,00.

Die Statistik, ist ein repräsentatives Abbild der Be-

völkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend

andere Personen in einer ähnlichen Lebenssituation.

Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten

statistischen Geheimhaltung

und dem

Daten-

schutz

gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-

18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen

Daten nur für statistische Zwecke verwendet und per-

sönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben

werden.

Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Kontakt:

Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien

Tel.: 01/711 28 8338 (Mo-Fr 8.00-17.00 Uhr)

E-Mail:

silc@statistik.gv.at

,

www.statistik.at/silcinfo

Beseitigung

des Hunde-

kotes

Durch Rücksichtnahme und Einsicht kann das Zusam-

menleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinde

problemlos werden.

Manch HundebesitzerIn ist die Beseitigung des

Hundekotes lästig. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass

Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine

Infektionsquelle ist. Mit ihm können Spülwürmer und

Infektionskrankheiten auf Menschen und Tiere über-

tragen werden. Die Erreger finden hierbei durch die

„Schuhe“ den Weg in die Wohnungen, Wiesen und

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