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GEMEINDE • POLITIK

www.perg.at

5

Festsetzung der Hebe-

sätze und Gebühren:

Grundsteuer

f. land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (

A

) mit 500 v.H.d. Steuermessbetrages

Grundsteuer

f. Grundstücke (

B

)

500 v.H.d. Steuermessbetrages

Lustbarkeitsabgabe

(Kartenabgabe) mit

15 v.H.d. Preises od. Entgeltes

Hundeabgabe

mit

E

30,00 für jeden Hund

Gebrauchsabgabe

(E-Werk Perg GmbH)

3 v.H.d. jährl. Roheinnahmen

Wasserleitungs-

Anschlussgebühr

lt. Gebührenordnung

Wasserbezugs-

garnitur

pro m

3

lt. Gebührenordnung

Wasserzähler-Miete

lt. Gebührenordnung

Kanal-Anschlussgebühr

lt. Gebührenordnung

Kanalbenützungsgebühr

lt. Gebührenordnung

Abfallgebühren

1) Die jährliche Abfallgebühr beträgt für

eine Hausabfalltonne mit

90 Liter

bei 2wöchiger Entleerung

E

146,50

bei 4wöchiger Entleerung

E

106,73

bei 6wöchiger Entleerung

E

89,10

räte, Vereinsförderungen, div. Zuwendungen wie

an das Stadtmarketing, die Kindergärten, das

Jugendzentrum, uvm.

Im

außerordentlichen Haushalt,

welcher die so-

genannten Projekte beinhaltet, sind Einnahmen in Höhe

von

E

1.908.300,00 und Ausgaben von

E

1.880.000,00

vorgesehen – somit ein

Überschuss

von

E

28.300,00.

Es sind folgende Vorhaben vorgesehen:

l

Diverse Maßnahmen für den Hochwasserschutz

l

NMS Perg-Schulzentrum > Dachsanierung

l

Integrativkindergarten > Sanierung

l

Jugendzentrum > Sanierung Dach und

Innenräume

l

Bezirkssporthalle > Fortsetzung Sanierung

l

Landesmusikschule > Dachsanierung

l

Weiterführung des Straßenbauprogramms

l

Wasser > Bauabschnitt 11

l

Abwasser > Fortführung Leitungskataster

(BA 24), Bauabschnitt 27

eine Hausabfalltonne mit

120 Liter

bei 2wöchiger Entleerung

E

174,11

bei 4wöchiger Entleerung

E

120,57

bei 6wöchiger Entleerung

E

99,54

einen

770 l

Hausabfallcontainer

bei 2wöchiger Entleerung

E

1.171,97

bei 4wöchiger Entleerung

E

853,93

einen

1.100 l

Hausabfallcontainer

bei 2wöchiger Entleerung

E

1.757,88

bei 4wöchiger Entleerung

E

1.280,92

2) Bei Inanspruchnahme der besonderen öffentlichen

Abfuhr wird für die wöchentliche Abfuhr eines Kom-

posteimers eine Jahresgebühr von

E

47,04

eingehoben.

3) a) Pro Abfallsack für Hausabfälle gelangt

eine Gebühr von

E

3,86

zur Verrechnung.

b) Pro Wertmarke für die zusätzliche Entleerung der

Hausabfalltonne gelangt eine Gebühr

in Höhe von

E

4,22

zur Verrechnung.

4) Pro Biosack für Küchenabfälle ist

eine Gebühr von

E

1,66

zu entrichten.

5) Pro Grassack für Grasschnitt ist

eine Gebühr von

E

1,75

zu entrichten.

6) Für kompostfähigen Abfall (Strauch-, Baum- und

Grünschnitt), ab einer Menge von mehr als 2 m³, ge-

langt je m³ eine Gebühr von

E

4,68

zur Verrechnung.

Für den Inhalt eines Pkw-Anhängers,

ist eine Gebühr von

E

0,91

und für eine Kleinmenge ist

eine Gebühr von

E

0,45

zu entrichten.

7) Pro Silofoliensack ist eine Gebühr von

E

4,34

zu entrichten; die Sammelstelle hiefür

befindet sich am Bauhof Perg!

(alle Gebührensätze sind netto

> 10 % USt. ist noch hinzuzurechnen)

Benützungsgebühren

für

die Bezirkssporthalle

lt. Gebührentarif

die Machland-Badewelt

lt. Gebührentarif

die Gemeindebücherei

lt. Gebührentarif

die Gemeindehäuser

lt. Mietverträgen

die Feuerwehreinsätze

lt. Tarifordnung

Alle Tarife und Gebühren sind auch auf unserer

Homepage –

www.perg.at

– abrufbar.