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GEMEINDE • POLITIK

www.perg.at

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Wasserzählerstand

laufend überprüfen

Bei der jährlichen Wasserzählerablesung und der End-

abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren werden

immer wieder Mehrverbräuche, welche auf Rohrbrü-

che, undichte WC-Anlagen, defekte Boilersicherheits-

ventile, etc. zurückzuführen sind, festgestellt.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfehlen wir al-

len Objekteigentümer,

monatlich den Wasserzäh-

lerstand zu kontrollieren.

Sollten Sie Abweichun-

gen beim Wasserverbrauch feststellen, bitte sofort die

Wasserwarte Manfred Flankl 0664/125 35 93 oder Ger-

hard Nenning 0664/542 93 25 verständigen, damit die

Ursache der Abweichung festgestellt werden kann.

Bei einen Wassermehrverbrauch, welcher erst bei der

jährlichen Wasserzählerablesung festgestellt wird und

der z. B. auf ein undichtes Sicherheitsventil beim Boiler

oder einem Rohrbruch in der Gartenleitung etc. zurück-

zuführen ist, besteht kein Anspruch auf Nachlass bei

der Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr.

Dieser Mehrverbrauch liegt im Verantwortungsbereich

des Objekteigentümers und hätte durch entsprechen-

de Sorgfaltspflicht rechtzeitig wahrgenommen und

beseitigt werden können. Wir ersuchen Sie deshalb Ihre

Wasserzähler laufend (1 x im Monat) zu kontrollieren.

Eine Tabelle für die laufende Kontrolle wird nach-

stehend zur Verfügung gestellt:

Melde- und

Standesamtdaten 2014

Meldeamt der Stadtgemeinde Perg:

Mit 31. Dezember 2014 waren in der Gemeinde

Perg 8.150 Personen mit Hauptwohnsitz und 619

Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Im Jahr

2014 wurden insgesamt 87 Geburten (43 männlich,

44 weiblich) und 58 Todesfälle (19 männlich, 39

weiblich) verzeichnet.

Standesamt Perg:

In das Ehe-, Geburten- und Sterbebuch des Stan-

desamtes Perg wurden im Jahr 2014 folgende Ein-

tragungen vorgenommen:

1 Geburt (in Perg geboren)

32 Eheschließungen

35 Sterbefälle (in Perg verstorben)

Heizkostenzuschuss -

AKTION 2014/2015

Der Regierungsbeschluss der Oö. Landesregierung

vom 22. Dezember 2014 sieht die Zuerkennung eines

Heizkostenzuschusses in Höhe von

152,00 an sozial

bedürftige Personen vor. Die Einkommensgrenze liegt

für Alleinstehende bei

872,31 für Ehepaar/Lebens-

gemeinschaft bei

1.307,89 und je Kind zuzüglich

163,66.

Bei Überschreitung der Einkommensgrenze um bis zu

max.

50,00 beträgt der Zuschuss

76,00.

Die Antragstellung ist noch bis 15. April 2015

möglich!

Ansuchen sind beim Stadtamt Perg, Bürger-

service, einzubringen.

Müllabfuhrkalender 2015,

2. Halbjahr – Fehlerteufel!

Am Montag, 31. August, Dienstag, 1. September

und Mittwoch, 2. September 2015 werden nur jene

Mülltonnen für das gesamte Gemeindegebiet mit

2-wöchigem (R2) und für Perg-Nord + KG Perg-

kirchen mit 4-wöchigem Abholrhythmus entleert.

ACHTUNG • ACHTUNG • ACHTUNG

ACHTUNG • ACHTUNG • ACHTUNG

!

Bei Unregelmäßigkeiten:

Wasserwart Manfred Flankl 0664/125 35 93 od. Gerhard Nenning 0664/542 93 25

Monat

Dezember

November

Oktober

September

Juli

Juni

Mai

April

März

Februar

Jänner

Ablesedatum

Stand Verbrauch

August