An alle Hundebesitzer

Neues Oö. Hundehaltegesetz in Kraft

Seit 01. Dezember 2024 ist das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft. Der Fokus wurde auf den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und ein funktionierendes „Mensch-Hund-Gespann“ gelegt.

Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Bereits jetzt müssen Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren; in Zukunft wird danach eine Prüfung über die Inhalte erfolgen.
  • Zusätzlich müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) eine Prüfung auf Alltagstauglichkeit bestehen. Bei der Prüfung müssen Sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situation nachweisen.
  • Weiters haben Gemeinden dadurch mehr Möglichkeiten, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Ziel ist es, bereits eingreifen zu können, bevor gefährliche Bissverletzungen passieren.
  • Für die folgenden Hunderassen gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht ab dem 13. Lebensmonat im öffentlichen Raum: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen in OÖ gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Hundehalter/-innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen.

Weitere umfassende Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie unter www.sichermithund.at

Allgemeinde Pflichten für Hundehalterinnen

Anforderungen an die Halter von Hunden in Oberösterreich
Wer in Oberösterreich einen Hund halten will, muss einige allgemeingültige Anforderungen erfüllen, die für jede/n Hundehalter/in gelten.

  • Mindestalter 16 +
    Hundehalter/innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sachkunde-Ausbildung
    HundehalterInnen müssen vor Anschaffung des Hundes die nötige Sachkunde-Ausbildung vorweisen können.
  • Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde
    Hundehalter/innen müssen Hunde, die über zwölf Wochen alt sind, bei ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde binnen fünf Werktagen anmelden.
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
    Zur Anmeldung bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde muss eine Registrierungsbestätigung für den anzumeldenden Hund aus der Heimtierdatenbank des Bundes vorgelegt werden.
  • Keine Aggressivität fördern
    Es ist Hundehalter:innen verboten, ihre Hunde zum Zweck der Steigerung ihrer Aggressivität abzurichten oder zu züchten. Auch die Abgabe solcher Tiere ist verboten.
  • Haftpflichtversicherung
    Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen.
  • Aufsichtspflicht
    Hundehalter:innen haben die Verantwortung dafür, dass Hunde in einer Weise beaufsichtigt, verwahrt und geführt werden, dass ein Mensch oder ein anderes Tier durch den Hund nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt wird. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Grundstück oder einem öffentlichen Ort herumlaufen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur für Hunde, die für Zwecke der öffentlichen Sicherheit (z.B. Polizeihund), der Jagd, des Hilfs- und Rettungswesens oder als Assistenz- und Therapiehunde ausgebildet sind.

Bei Adressänderungen (Umzug, Wegzug,…) müssen die aktualisierte Haushaltsversicherung und die Heimtierdatenbank aktualisiert bei der Wohnsitzgemeinde vorgelegt werden. Dort erhalten die Besitzer ein kleines „Starterpaket“. Dieses „Starterpaket“ beinhaltet die Broschüre „OÖ Hundeguide“ vom Land Oö. sowie Hundesäckchen für den „Gassigang“ im Gemeindegebiet Perg.

Um die Stadt sauber zu halten, appellieren wir an alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wer der Verpflichtung der Beseitigung von Hundekot nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe bis € 7.000,00 bestraft werden.

Da es vermehrt zu Beschwerden betreffend freilaufender Hunde gekommen ist, möchten wir im Sinne eines verantwortungsvollen Miteinanders an ihre Pflichten als HundehalterIn erinnern und bitten Sie, Ihren Hund an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine zu nehmen oder mit Maulkorb zu führen.

Broschüre „OÖ Hundeguide“

Was gibt es zu beachten?

  • Leinen- oder Maulkorbpflicht
    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Wo herrscht Leinen- und Maulkorbpflicht
    In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen, in Gaststätten sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie beispielweise in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen sowie bei sonstigem Bedarf müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
  • Entsorgung von Exkrementen
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, die dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Bei Nichtbeachtung kann es zu Geldstraften kommen.

Pflichten bei Haltung großer Hunde, Hunde spezieller Rassen sowie von auffälligen Hunden

  • Halten von großen Hunden
    Alle Hundehalter:innen, die ab dem 01. Dezember 2024 einen großen Hund bei der Gemeinde neu anmelden, müssen neben den allgemeinen Anforderungen bei der Anmeldung zusätzlich innerhalb einer bestimmten Frist auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit ihrem Hund absolvieren. Das Ziel dieser zusätzlichen Prüfung ist es sicherzustellen, dass das Mensch-Tier-Gespann in alltäglichen Situationen gut funktioniert.
  • Halten und Führen von Hunden spezieller Rassen
    Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten ab Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.
    Ist unklar, ob der Hund einer dieser speziellen Rassen angehört, hat die Hundehalterin oder der Hundehalter ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

Diese Hunderassen dürfen ausschließlich von Personen gehalten und geführt werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die über eine Sachkunde-Ausbildung verfügen und verlässlich im Sinne des Oö. HHG 2024 sind.

  • Auffällige Hunde
    Auffällig ist ein Hund, bei dem auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und andere Tiere ausgegangen werden kann. Im Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist geregelt, dass ein Hund jedenfalls als auffällig gilt, wenn:
  1. die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden wurde, oder
  2. der Hund, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, ein aggressives Verhalten zeigt und damit eine Bedrohung für Mensch oder Tier darstellt. Beispiele dafür können bedrohliches Anspringen (z.B. von Menschen) oder das Hetzen (z.B. von Tieren) sein, oder
  3. der Hund einen Menschen verletzt oder ein Tier wiederholt oder schwer verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Nähere Auskünfte unter https://hundehaltung-ooe.at/meine-pflichten-als-hundehalterin/pflichten-bei-haltung-grosser-hunde-hunde-spezieller-rassen-sowie-von-auffaelligen-hunden/#grosse-hunde

Hundefreilaufzone in Perg

Verwaltung&Politik_Bürgerservice_BenezederHundetrainer oder Hundeerzieher ist eine Person, welcher sich mit der Kommunikation zwischen Hunden und Haltern beschäftigt. Die Erziehung eines Hundes und die Einweisung des Halters erfordern ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen.

Der mobile Hundetrainer Michael Benezeder hat ab Ende Oktober 2024 Winterpause und steht ab April 2025 (je nach Wetterlagee) wieder in der Hundefreilaufzone an der Naarn (zwischen Heubrücke und Kläranlage) für Fragen rund um den Hund zur Verfügung.

Michael Benezeder beantwortet nicht nur Fragen, sondern betreut auch die Freilaufzone und sorgt für ein geordnetes Miteinander.

Die alltäglichen Probleme müssen dort behandelt werden, wo sie passieren, nämlich bei Ihnen zu Hause oder beim täglichen Spaziergang. Nur im Alltag kann der Hund lernen, sein Verhalten langfristig zu ändern, und dabei spielen auch Sie als seine Bezugsperson und die ganze Familie eine wichtige Rolle.

Sollte der Wunsch vorhanden sein, ein gezieltes Training einzusetzen, steht er auch hier beratend zur Verfügung.

Kontakt:
mobiler Hundetrainer
Benezeder Michael
Mobil: 0660/ 507 67 26
E-Mail: michael@hundmenschbalance.at
www.hundmenschbalance.at

Hundefreilauffläche_Plan

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten – derzeit ist die Standardabgabe pro Hund € 50,00.

Die Vorschreibung erfolgt Anfang März eines Jahres und ist, gemäß Oö. Hundehaltegesetz 2002 § 12 am 31.03. eines Jahres fällig (z.B.: Vorschreibung 01.03.2024; Fällig 31.03.2024). Sollte bis zum Fälligkeitstermin die Zahlung nicht erfolgen, wird der Mahnbescheid mit Mahngebühr € 3,00 zugestellt, welche im Zeitpunkt der Bescheidzustellung fällig und sofort zu entrichten ist.

Bei allen Zahlungspflichtigen, die einen Einzug für die Hundeabgabe eingerichtet haben, erfolgt der Einzug am 31.03. eines Jahres. Bitte sorgen Sie für ausreichende Kontodeckung.

Kann der Einzug von Ihrem Konto nicht durchgeführt werden, wegen unzureichender Kontodeckung etc., wird unser Konto seitens der Bank mit Rückrechnungsspesen belastet, die wir Ihnen weiterverrechnen müssen!