Gebäude-Inventar nach der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie – EED III
Mit Artikel 6 der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie werden Gemeinden verpflichtet, ein Inventar der gemeindeeigenen Gebäude für alle Bürger/-innen einsehbar, zu veröffentlichen.
Hiermit ist eine Bestandsliste aller im Eigentum der Gemeinde befindlichen (bzw. von dieser genutzten) Gebäude gemeint, welche eine beheizte/gekühlte Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.
Das Gebäude-Inventar hat Informationen bzgl. der jeweiligen Gebäude-Gesamtnutzfläche (in m²), den jährlichen Energieverbrauch (Wärme, Kühlung, Strom) und einem gültigen Energieausweis (öffentlich zugänglicher Aushang in den Gebäuden) zu enthalten.
Gemeindeeigene Gebäude, welche von der Veröffentlichungspflicht betroffen sind finden Sie hier: