EUROPAWAHL AM 09. JUNI 2024

Die Funktionsperiode des Europäischen Parlaments dauert fünf Jahre. Die Wahl wird in allen Mitgliedsstaaten im gleichen Zeitraumraum von 06. bis 09. Juni 2024 abgehalten. In Österreich wird der Wahltermin durch die Bundesregierung festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene für die Durchführung der Europawahl betreffende Fristen richten.

Als Mitglied der Europäischen Union hat Österreich das Recht, im Europäischen Parlament durch Mitglieder vertreten zu sein.

Für Österreich können bei der Europawahl am 09. Juni 2024 für die Wahlperiode 2024-2029 insgesamt 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden.

Mit der Verordnung der Bundesregierung, BGBl. II Nr. 72/2024 wurde die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ausgeschrieben.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWo, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:

  • 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
  • 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag 09. Juni 2024 festgesetzt.
  • 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.

Weitere allgemeine Informationen zur Europa-Wahl 2024: siehe https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind sie berechtigt, wenn Sie:

  • spätestens Juni 2024 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
  • Wählerinnen und Wähler in Österreich üben ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus.
  • Sie können aber auch in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, wenn Sie über eine Wahlkarte verfügen. Diese können Sie bei ihrer Gemeinde beantragen.
  • Das Briefwahlkuvert kann auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgegeben werden. Diese leitet es gratis an die Wahlbehörde weiter.

Das Gemeindegebiet Perg ist in 10 Wahlsprengel eingeteilt:

Sprengel 1 (= Gemeindewahlbehörde)          Stadtamt Perg, Hauptplatz 4 

Sprengel 2          Gasthaus Schartmüller, Hauptplatz 5 

Sprengel 3          Volksschule Perg, Mozartstraße 6 

Sprengel 4          Mittelschule Perg Stadtzentrum, Linzer Straße 18 

Sprengel 5          Gasthaus Grabenschweiger, Pergkirchen 3 

Sprengel 6          Gasthaus Mitterlehner, Naarner Straße 41 

Sprengel 7          Mittelschule Perg Schulzentrum, Waidhoferstraße 2 

Sprengel 8          Gasthaus Emhofer, Auhof 11 

Sprengel 9          Lebenshilfe Perg, Naarner Straße 53 

Sprengel 10        Wirtschaftskammer Perg, Haydnstraße 4

In jedem Wahllokal von 07:00 bis 14:00 Uhr

  • Zur Stimmabgabe im Wahllokal ist unbedingt die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) notwendig!
  • Bitte nehmen Sie auch den personalisierten Abschnitt Ihrer amtlichen Wahlinformation mit, um die Wahlabwicklung im Wahllokal zu erleichtern.

Wir möchten Sie bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ bis ca. Mitte Mai 2024 zustellen.

Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung.Möglich ist allerdings auch, dass nicht alle Haushaltsmitglieder an dem gleichen Tag die Amtliche Wahlinformation von der Post zugestellt bekommen. Bitte nicht verzweifeln, sie wird in den nächsten Tagen sicher noch zugestellt werden. Die Stadtgemeinde Perg hat hier keinen Einfluss auf die Postzustellungen.

Zur Wahl am 09. Juni im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie uns die Wahlabwicklung.

Falls die Amtliche Wahlinformation am Postweg dennoch verloren gegangen ist, können Sie auch ohne diese am Wahltag wählen gehen. Wichtig ist die Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises!

Weiters können Sie mit der personalisierten Anforderungskarte eine Wahlkarte beantragen.

Wahlkarten können am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal (in Perg von 07:00-14:00 Uhr) oder bei jeder Bezirkswahlbehörde (bis spätestens 17:00 Uhr) abgegeben werden.

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

  • im Weg der Briefwahl, entweder sofort nach Erhalt der Wahlkarte vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder bis zum Wahltag.
  • am Wahltag in jedem Wahllokal,
  • am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission“)
  • Als Auslandsösterreicherin oder als Auslandsösterreicher benötigen Sie auf jeden Fall eine Wahlkarte.

(Ausgenommen: Sie sind am Wahltag in der Gemeinde zu Besuch, in der Sie in der Ihrer Europa-Wählerevidenz eingetragen sind, und können dort das für Sie zuständige Wahllokal persönlich aufsuchen. Dazu müssen Sie aber für Ihre Stimmabgabe die Ihnen per Post übermittelte Wahlkarte und einen Ausweis für die Feststellung der Identität ins Wahllokal mitnehmen.

Möglichkeiten einer schriftlichen Beantragung:

  • Seit dem Tag der Wahlausschreibung der Europawahl 2024 (kundgemacht im Bundesgesetzblatt am 06. März 2024) ist eine schriftliche Beantragung möglich.
  • per Post (mit der Wahlkartenanforderung Ihrer amtlichen Wahlinformation)
  • per E-Mail (amtlicher Lichtbildausweis im Anhang)
  • Online (www.meinewahlkarte.at)
  • ID-Austria

Möglichkeit der mündlichen Beantragung:

  • persönlich – mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
  • Eine telefonische Beantragung ist NICHT zulässig!
  • Eine persönliche Übergabe Ihrer Wahlkarte an eine andere Person ohne schriftliche Vollmacht ist NICHT ZULÄSSIG.

Vollmacht hier öffnen

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag (mündlich oder schriftlich) auf Ausstellung einer Wahlkarte eine Begründung (Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt oder gesundheitliche Gründe) enthalten muss!

Sie können voraussichtlich ab 17. Mai 2024 (nach Vorliegen der Drucksorten) Ihre Wahlkarten bei der Stadtgemeinde Perg im Bürgerservice zu den nachstehenden Parteienverkehrszeiten persönlich und schriftlich beantragen, Wahlkarten abholen oder gleich direkt in einer aufgestellten Wahlkabine mit der Wahlkarte wählen:

Montag – Freitag von 07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 16:00-17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Beantragung einer Briefwahlkarte, etc. finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Inneres unter https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Waehlen_mit_Wahlkarte.aspx

Information zur Beantragung einer Wahlkarte,

Information über die Ausstellung von Wahlkarten

und Information zum Wählen mit der Wahlkarte

  • bis 05. Juni 2024 – ist schriftlich die Beantragung möglich
  • bis 07. Juni 2024 – 12:00 Uhr – bei einer persönlichen Beantragung ODER einer schriftlichen Beantragung, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarten an eine von Ihnen bevollmächtige Person (= von Ihnen unterschriebene Erlaubnis) möglich ist.
  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
  • Wahlkarten können NICHT per Telefon beantragt werden!
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für die schriftliche und Online-Beantragung ist der 05.06.2024. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung meist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen.
  • Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.
  • keine DUPLIKATE von abhanden gekommenen Wahlkarten
  • Für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde keine Duplikate ausgefolgt werden!
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Wahlkarte ihre Stimme abgeben!
  • Wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren, bekommen Sie keine neue Wahlkarte!
  • Wenn eine Wahlkarte kaputt geworden ist, können Sie Sie nur dann an die Gemeinde zurückgeben, wenn Sie die Wahlkarte noch nicht unterschrieben haben und sie noch nicht zugeklebt haben. Nur dann bekommen Sie eine neue Wahlkarte ausgestellt.

Bleiben Sie bis zur Wahl auf dem laufenden und informieren Sie sich über unsere Homepage www.perg.at, folgen Sie uns auf Facebook und abonnieren Sie unseren Newsletter.

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Bürgerservice der Stadtgemeinde Perg, Tel.: 07262/52255, Mail: bs@stadt.perg.at gerne zur Verfügung.