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Eintragungszeitraum Volksbegehren
EINTRAGUNGSZEITRAUM für die Volksbegehren
„ECHTE Demokratie-Volksbegehren“
„Lieferkettengesetz Volksbegehren“
„Beibehaltung Sommerzeit“
„Unabhängige Justiz sichern“
„GIS Gebühren NEIN“
„BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“
„NEHAMMER MUSS WEG“
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023
Aufgrund der am 28.11.2022 sowie 22.12.2022 und 09.01.2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegebenen Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist
von Montag, 17. April 2023, bis (einschließlich) Montag, 24. April 2023,
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbehren).
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Eintragungszeitraum Volksbegehren
EINTRAGUNGSZEITRAUM
von Montag 19. Juni 2023, bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023
für die Volksbegehren
Aufgrund der am 10.01.2023 sowie am 01.02.2023 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegebenen Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist
von Montag, 19. Juni 2023, bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023,
in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur bzw. Bürgerkarten) getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbehren).
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Unterstützungserklärungen
Information zu den derzeit laufenden Volksbegehren, die derzeit von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden können:
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