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Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter

Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter
Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.

Entsprechende Infos finden Sie hier:

Information_zu_den_Sachkundenachweisen_nach_dem_Tierschutzgesetz