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Der Vormerkzeitraum für einen Krabbelstuben- bzw. Kindergartenplatz im Jahr 2027/28 endet am 31. Jänner 2027.
Bitte melden Sie ihr Kind, wenn Sie einen Betreuungsplatz benötigen, bis spätestens 31. Jänner 2027 im Elternportal des Hilfswerks Perg/Freistadt online unter folgendem Link an: https://ooehw-prod.vercel.app/

Kontaktdaten:
Hilfswerk – Familien- und Sozialzentrum Perg/Freistadt
Leharstr. 1a, 4320 Perg
Mag. Birgit Mikesch
0664/807651902
perg@ooe.hilfswerk.at
Öffnungszeiten Büro:
Mo-Fr: 08.00 – 12.00 Uhr, bzw. nach tel. Vereinbarung!

Spielendes Kind

Im FIZ (FamilienInformationsZentrum) Perg gibt es am 18.11.2026 wieder einen Vortrag zum Thema „Schauen, wischen, klicken“
Schon kleine Kinder begeistern sich für die Bilder, die ihnen von Fernseher, Smartphone oder Tablet entgegenleuchten.

Referentin: Mag. Andrea Schrattenecker

Der Vortrag ist kostenlos.
Eingeladen sind alle interessierten Eltern und Erziehenden.
Dauer ca. 75 Minuten

Anmeldung  bis 10.11.26 per E-Mail bitte unter: fiz.perg@shvpe.at

Einladung_Schauen,_wischen,_klicken

Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der anzuwendenden Ausgleichszulagensätze für das jeweilige Kalenderjahr nicht übersteigt.

• Ausgenommen sind Personen in einer öffentlichen Einrichtung, die rund um die Uhr betreut werden und Personen im laufenden Asylverfahren, deren Aufenthalt in Oberösterreich im Rahmen einer Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:
• Alleinstehende: € 1.308,39
• Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 2.064,12
• pro Kind: € 201,88

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit einem erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils diese Grenze.

Wie wird gefördert?
Gewährung der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von Euro 60,- in Form von PERG-Gutscheinen pro Person im Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
• Antragstellung im jeweiligen Kalenderjahr ab 02.11. bis 30.11.
• Nachweis des Haushaltseinkommens der letzten 6 Monate (Mai-Oktober)
• Hauptwohnsitz in Perg

 

Gleich fünf Kinderbetreuungseinrichtungen des OÖ Hilfswerks in Perg wurden als „Gesunde Krabbelstube“ bzw. „Gesunder Kindergarten“ ausgezeichnet.

Über diese besondere Anerkennung dürfen sich die Krabbelstuben sowie die Kindergärten in der Haydnstraße und Machlandstraße und der Kindergarten in Pergkirchen freuen.

Die feierliche Verleihung der Zertifikate fand am 18. September in Linz durch Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Christine Haberlander statt. Auch Vbgm. Mag. (FH) Leo Gmeiner war bei der Veranstaltung vertreten und gratulierte den ausgezeichneten Teams.

Mit den Zertifikaten wird das Engagement der Einrichtungen für eine gesunde Entwicklung der Kinder gewürdigt. Im Mittelpunkt stehen regelmäßige Bewegung, ausgewogene Ernährung, psychosoziale Gesundheit sowie die Förderung der Gesundheitskompetenz. Bereits im frühen Kindesalter werden damit wichtige Grundlagen für einen gesundheitsbewussten Lebensstil geschaffen.

Die Stadt Perg gratuliert allen ausgezeichneten Teams herzlich und bedankt sich für ihren wertvollen Einsatz zum Wohle unserer jüngsten Bürgerinnen und Bürger!

 

Foto: Land OÖ/Margot Haag

Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche namens „Ghost Pairing“. Dabei versuchen Kriminelle, über gefälschte Abstimmungen, Gewinnspiele oder vermeintlich harmlose Nachrichten Zugriff auf fremde WhatsApp-Konten zu erhalten.

Häufig stammen diese Nachrichten scheinbar von bekannten Kontakten, deren Konten bereits übernommen wurden. Über einen Link werden Betroffene aufgefordert, ihre Telefonnummer einzugeben und einen Verknüpfungscode oder QR-Code zu verwenden. Dadurch können Betrüger ein fremdes Gerät mit dem WhatsApp-Konto verbinden, Nachrichten mitlesen und im Namen der Betroffenen schreiben.

So schützen Sie sich:

  • Hinterfragen Sie ungewöhnliche Nachrichten, auch von bekannten Personen.
  • Geben Sie keine WhatsApp-Verknüpfungscodes weiter.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig den Bereich „Verknüpfte Geräte“ in WhatsApp.
  • Entfernen Sie unbekannte Geräte sofort.

Die Polizei empfiehlt besondere Vorsicht!
Weitere Informationen, Warnsignale und Maßnahmen im Schadensfall finden Sie im Infoblatt Ghostpairing der Kriminalprävention.

 

Symbolbild

 

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Die aktuellen Aktionen und Vergünstigungen finden Sie unter diesem Link. Alternativ können Sie die OÖ Familienkarten-App in den App Stores herunterladen.

Dort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren und werden so rechtzeitig über alle Angebote und Highlights informiert.

 

www.familienkarte.at